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BGH, 22.10.1958 - IV ZR 78/58 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- RG, 28.02.1903 - V 426/02
Auftrag zu Grunderwerb.
Auszug aus BGH, 22.10.1958 - IV ZR 78/58
Anders ist jedoch die Rechtslage, wenn ein Auftrag zur Geschäftsbesorgung, d.h. zum Erwerbe eines Vermögensgegenstandes im Auftrage und für Rechnung des Rückerstattungspflichtigen, gegeben und angenommen worden ist, und zwar gleichgültig, ob der Beauftragte dieses Geschäft zunächst im eigenen Namen oder sogleich auf den Samen des Geschäftsherrn abschließen sollte und abgeschlossen hat (Urteil des BGH, I. ZS vom 9. Dezember 1952 - I ZR 16/52 - LM Nr. 1 zu Art. 47 REGAmZ; RGZ 54, 75, 78 f).Er befindet sich dabei in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 54, 75, 78-80; 91, 69, 70-71; RG Warn 1920 Nr. 189, 237, 238).
- BGH, 03.04.1957 - IV ZR 291/56
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 22.10.1958 - IV ZR 78/58
Der Revision ist zunächst nicht zu folgen, soweit sie unter Hinweis auf das Urteil des Senats vom 3. April 1957 - IV ZR 291/56 - die Auffassung vertritt, das Oberlandesgericht habe unter Verkennung des - allerdings - zwingenden Charakters des Art. 47 REG eine unzulässige ergänzende Auslegung des Vertrages vom 1. Oktober 1940 vorgenommen.Fehl geht auch der Revisionsangriff, das Berufungsgericht komme auf eine - nach dem Urteil des Senats vom 3. April 1957 - IV ZR 291/56 - unzulässige Ausschließung des Art. 47 REG hinaus.
- RG, 29.10.1919 - I 125/19
Schiffsversteigerung. Verteilungsstreit. Verwendungen auf das Schiff.
Auszug aus BGH, 22.10.1958 - IV ZR 78/58
Von der Besorgung eines Geschäfts für einen anderen kann immer dann gesprochen werden, wenn jemand eine Tätigkeit ausübt, die an und für sich der Sorge des anderen obliegt, durch die daher das Interesse des anderen gefördert wird; die Tätigkeit muß also Gegenstand der Sorge des anderen sein, und diese Sorge muß ihm durch das Handeln des Eintretenden abgenommen werden (RGZ 97, 61, 65 f).
- BGH, 16.12.1955 - I ZR 134/54
Akzeptkredit
Auszug aus BGH, 22.10.1958 - IV ZR 78/58
Gleichzeitiges Vorhandensein eines eigenen Interesses des Handelnden schließt das Vorliegen einer Geschäftsbesorgung grundsätzlich nicht aus (BGHZ 19, 282, 292) [BGH 16.12.1955 - I ZR 134/54]. - BGH, 09.12.1952 - I ZR 16/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 22.10.1958 - IV ZR 78/58
Anders ist jedoch die Rechtslage, wenn ein Auftrag zur Geschäftsbesorgung, d.h. zum Erwerbe eines Vermögensgegenstandes im Auftrage und für Rechnung des Rückerstattungspflichtigen, gegeben und angenommen worden ist, und zwar gleichgültig, ob der Beauftragte dieses Geschäft zunächst im eigenen Namen oder sogleich auf den Samen des Geschäftsherrn abschließen sollte und abgeschlossen hat (Urteil des BGH, I. ZS vom 9. Dezember 1952 - I ZR 16/52 - LM Nr. 1 zu Art. 47 REGAmZ; RGZ 54, 75, 78 f). - RG, 08.10.1917 - IV 124/17
Erforderlichkeit einer Genehmigung des Vormundschaftsgerichts zum Erwerb eines …
Auszug aus BGH, 22.10.1958 - IV ZR 78/58
Er befindet sich dabei in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 54, 75, 78-80; 91, 69, 70-71; RG Warn 1920 Nr. 189, 237, 238).
- BFH, 17.08.2023 - III R 59/20
Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Aufwendungen für die Überlassung von …
Im Übrigen wurde der Vertragstypus durch die Rechtsprechung näher charakterisiert, die darunter eine selbständige Tätigkeit wirtschaftlicher Art versteht, für die ursprünglich der Geschäftsherr selbst zu sorgen hatte, die ihm aber durch einen anderen (den Geschäftsführer) abgenommen wird (Urteile des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 22.10.1958 - IV ZR 78/58, Der Betrieb 1959, 168, unter II.1.b und vom 25.04.1966 - VII ZR 120/65, BGHZ 45, 223, unter 3.b bb). - LG Saarbrücken, 22.02.2024 - 13 S 43/23
Online-Beauftragung einer "kostenneutralen" außergerichtlichen …
Zutreffend hat das Amtsgericht erkannt, dass sich der Vergütungsanspruch der Klägerin aus §§ 675, 611 ff. BGB ergibt.Denn die Klägerin sollte für den Beklagten jedenfalls eine selbständige Tätigkeit wirtschaftlichen Charakters, die im Interesse eines anderen innerhalb einer fremden wirtschaftlichen Interessensphäre vorgenommen wird (BGH, Urteil vom 22.10.1958 - IV ZR 78/58 -, juris), erbringen, wobei ein konkreter Erfolg erkennbar nicht geschuldet war.